Bezeugen dürfen fortan auch Mitarbeiter von behörden eine Probenentnahme für einen Vaterschaftstest. Der Test wird damit gerichtsverwertbar
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Vaterschaftstest für private zwecke sind nach wie vor vollkommen legal in Deutschland durchzuführen. Seit dem gendiagnostikgesetz 2009 haben sich die „Sppielregen“ etwas verändert. D.h. man benötigt immer die Zustimmung aller Personen.
Man sollte nicht ins Ausland gehen oder jeder Website, die bei Google gelistet ist, vertrauen.
Tipp für die Auswahl des Labores:
– Fragen Sie nach, ob Sie die Probe dort abgeben können, denn nur echte Labore machen ein soclhes Angebot
– Es sollte sich nicht um einen Gutachter, oder Vermittler handeln, sondern wirklich um das Labor. Die Arbeit wird dort gemacht, ein Vermittler kann nicht über die Laborarbeit urteilen.
– Das Labor muss gemäß Gesetz eine ISO 17025 Akkrdietierung besitzen. Dies sollte man auf der Website der Deutschen Akkrditierungsstele überprüfen